Unser Hausverwaltungs- und Immobilien-Blog
23. November 2015, 12:29 |
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Die tatsächliche Wohnfläche ist maßgeblich |
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Gerne überprüfen wir für Sie fachgerecht die Wohnfläche Ihrer Mietwohnung nach Wohnflächenverordnung. Fragen Sie bei uns an.
Nach kürzlich ergangenem BGH-Urteil ist bei Mieterhöhungen die tatsächlich vorhandene und nicht die im Mietvertrag vereinbarte Wohnfläche maßgeblich. Die bisher geltende Regelung, dass 10% Abweichung unerheblich sind ist damit aufgehoben. Für eine rechtssicheres Mieterhöhungsverlangen ermitteln wir für Sie die entsprechende Fläche. Ihre Thomaier Immobilien GmbH |
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