Unser Hausverwaltungs- und Immobilien-Blog
10. Juli 2019, 22:27 |
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Einführung neuer Telefonzeiten Hausverwaltung |
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Wie die meisten unserer Kollegen müssen auch wir die allgemeinen Telefonzeiten einschränken um den umfangreichen Aufgaben der Verwaltung gerecht zu werden und die erheblich angestiegene Anzahl der e-mail Anfragen bearbeiten zu können.
Sie erreichen unsere Mitarbeiter in der Verwaltung telefonisch unter der Nummer 06021-44644-0 Mo - Fr von 10:00 - 12:00 Uhr und von 13:00 - 15:00 Uhr, Di und Do bis 17:00 Uhr. Gerne können Sie uns eine Nachricht an die e-mail-Adresse hausverwaltung@thomaier-immobilien.de senden. Vielen Dank für Ihr Verständnis |
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15. März 2018, 19:30 |
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Der Verwaltungsbeirat in der Wohnungseigentümergemeinschaft |
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Einen guten Überblick über die Funktion, die Aufgaben und Pflichten, die Zusammensetzung, die Wahl und die Haftung des Verwaltungsbeirats einer WEG gibt der Artikel bei Haufe der über folgenden Link erreichbar ist.
https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/verwaltungsbeirat/der-verwaltungsbeirat-der-weg_258_213056.html |
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19. Februar 2018, 11:35 |
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Thermografie-Spaziergang Leider betreffend Seidelstr. 19/19a |
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Nachdem Thermografieaufnahmen erstellt wurden, findet nun eine Vorstellung und Bewertung dieser Aufnahmen statt. Dazu läd das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz Stadt Aschaffenburg ein.
Abschluss-Termin: Dienstag 27.02.2017 – 18:00 Uhr bis ca. 20:00 Uhr Veranstaltungsort: Pfarrheim der St. Laurentius-Kirche, Kirchstr. 1 in 63741 Aschaffenburg-Leider Ablaufplan: o Begrüßung / Bürgermeister Jürgen Herzing o Thermografie Einführungsreferat Tibor Reidl, Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz (Schimmel, Taupunkt, Wärmebrücken, Veralgung, Wirtschaftlichkeit u.a.). o Muster-Ergebnisse aller Tourleiter (Herr Wissel, Herr Neumann, Herr Reidl) o Übersicht zu öffentlichen Fördertöpfen Andreas Jung, Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz o Übersicht geförderte Vorortberatung Hans-Peter Schmitt (Verbraucherservice Bayern) o Diskussion o Schlusswort Die Tour-Leiter haben Farbfotos Ihrer Touren dabei und stehen für Einzelfragen zur Verfügung. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Wie bei den Thermografie-Spaziergängen würden wir uns auch dieses Mal sehr über eine zahlreiche Teilnahme freuen. Mit freundlichen Grüßen Jürgen Herzing Bürgermeister |
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21. März 2017, 17:38 |
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Zweckentfremdung: Bayern dreht an der Bußgeldschraube |
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Bis zu 500.000 € Bußgeld. Vor allem Vermietung als Ferienwohnung im Visier.
Link zu dem Beitrag des DDIV |
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21. März 2017, 17:19 |
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Schaden für Eigentümer und Immobilienverwaltungen, jährlich bis zu 80 Millionen € |
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Vertrauen Sie Ihr Immobilienvermögen einem provessionellen Verwalter an.
Schauen Sie nicht nur nach dem Preis. Kompetenz und Fachkunde, buchhalterisch wie bautechnisch, zahlt sich am Ende aus. Link zu dem Beitrag des DDIV |
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06. Februar 2017, 18:11 |
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Dilettanten als Treuhänder (Der Spiegel 1/2017) |
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Wir wehren uns gegen den Titel, nicht jedoch gegen den Inhalt.
Es wird höchste Zeit, dass für unsere Branche die Zulassung geregelt wird und sich so eine qualifizierte und professionelle Immobilienverwaltung durchsetzt. Alle Verwalterverbände fordern dies schon lange. |
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Dem kann ich nur zustimmen. Grüsse, Heimo B.
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Ich finde es auch schlimm, dass einfach jeder immobilien verkaufen kann... Ich finde es gehört mehr dazu als eine einfache Zulassung auf dem Amt...
LG
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20. Dezember 2016, 17:13 |
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Schneeräumpflicht |
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"Gehbahnen müssen von den Anliegern an Werktagen ab 7.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8.00 Uhr jeweils bis 20.00 Uhr von Schnee geräumt und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln bestreut werden. Salz darf nicht gestreut werden.
Die Stadt ist nicht zur Lieferung des Streugutes verpflichtet. Wer im Winter Räum- und Streudienste zu leisten hat, sollte sich deshalb rechtzeitig vor Winterbeginn Streugut beschaffen. Außer bei besonderen Gefahrenpunkten, wie z.B. Treppenanlagen und starken Steigungen, sollte aus ökologischer Sicht auch auf Privatgrundstücken und Privatwegen auf Salz verzichtet werden." Auszug aus web-Seite Stadt Aschaffenburg |
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22. September 2016, 19:57 |
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Kabel-Deutschland Beratung |
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Unten der Link zu dem Aushang den wir in Absprache mit Kabel-Deutschland in Häusern mit Kabelanschluss anbringen werden. Es geht dabei um Beratung und Information zu den Angeboten und Möglichkeiten des Kabelanschlusses. Herr Demirci wird in nächster Zeit in den Häusern vor Ort sein und sich Ihnen zur Beratung anbieten. Sie können aber auch über die angegebenen Kontakte direkt einen Termin vereinbaren.
Ihre Thomaier Immobilien GmbH |
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24. März 2016, 10:42 |
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Einbau und Wartung von Rauchmelden |
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Gemäß Bayerische Bauordnung Art. 46 Abs. 4 müssen bis 31.12.2017 Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst. Nach BGH-Rechtssprechung entspricht es den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung wenn beschlossen wird, dass der Eigentümer diese Verpflichtung übernimmt. Warum sollte die Gemeinschaft es dann nicht dem einzelnen Wohnungseigentümer überlassen? Weil zu berücksichtigen ist, dass die Feuerversicherung einheitlich für das Gesamtgebäude abgeschlossen wird. Da es zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers, der Gemeinschaft gehört, die öffentlich-rechtlichen Vorschriften über den Brandschutz einzuhalten, liegt es unzweifelhaft im Interesse eines jeden Wohnungseigentümers, wenn sichergestellt ist, dass die seinen Miteigentümer treffenden öffentlich-rechtlichen Pflichten auch angemessen wahrgenommen werden.
Wir werden dies bei den diesjährigen Eigentümerversammlungen als Tagesordnungspunkt einbringen. Ihre Thomaier Immobilien GmbH |
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23. November 2015, 12:29 |
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Die tatsächliche Wohnfläche ist maßgeblich |
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Gerne überprüfen wir für Sie fachgerecht die Wohnfläche Ihrer Mietwohnung nach Wohnflächenverordnung. Fragen Sie bei uns an.
Nach kürzlich ergangenem BGH-Urteil ist bei Mieterhöhungen die tatsächlich vorhandene und nicht die im Mietvertrag vereinbarte Wohnfläche maßgeblich. Die bisher geltende Regelung, dass 10% Abweichung unerheblich sind ist damit aufgehoben. Für eine rechtssicheres Mieterhöhungsverlangen ermitteln wir für Sie die entsprechende Fläche. Ihre Thomaier Immobilien GmbH |
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